Gudrun Steinbach, Vorstandsmitglied bei der Lohi Arbeitnehmer können für steuermindernde Ausgaben einen Antrag auf Lohnsteuerermäßigung stellen. Damit Freibeträge für das aktuelle Jahr noch berücksichtigt werden, ist die Frist 30. November 2017 einzuhalten. Der Freibetrag kann sogar wahlweise gleich für zwei Kalenderjahre beantragt werden, so dass mit dem demselben Antrag nichtArtikel lesen