Wenn ein Unternehmer Steuerrückstände beim Finanzamt oder der Gemeindebehörde hat, und dieser Rückstand nicht nur kurzfristig besteht, kommt immer wieder vor, dass das Finanzamt eine Anzeige an die Gewerbeaufsicht erstattet und damit den Verwaltungsprozess zur Versagung oder dem Widerruf der Gewerbeerlaubnis auslöst. Das Finanzamt selbst hat kein Recht eine GewerbeerlaubnisArtikel lesen