Weitere Novellierung der MaRisk und Vorgaben des neuen §25c KWG belasten Finanzdienstleister
2012-10-30
Finanzdienstleister haben auch in Zukunft hohen Handlungsbedarf Die BaFin verpflichtet nun auch in der uns vorliegenden Überarbeitung der Mindestanforderung an das Risikomanagement (MaRisk) die Kreditinstitute und Finanzdienstleistungsunternehmen, eine Compliance-Funktion einzurichten – zur Umsetzung hierfür ist 2013 vorgesehen. Hierbei unterscheidet die BaFin generell nicht nach Größe der Unternehmen, alle Betroffenen müssenArtikel lesen