Universal-Investment kann den angekündigten Aufbau des Geschäfts mit Immobilienspezialfonds nun in die Tat umsetzen. Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) erteilte der Investmentgesellschaft grünes Licht für die Auflage und Administration von Immobilien-Sondervermögen (§§ 66 bis 82 Investmentgesetz InvG). Damit sind nun auch die aufsichtsrechtlichen Vorgaben zur Administration von Immobilienspezialfonds erfüllt.

So heisst es in einem Artikel des Unternehmens. Mit der Qualität des Fonds und dem Konzept des Fonds hat die BaFin Prüfung nichts zu tun. Di BaFin prüft nur ob die Rahmenbedingungen der Prospektierung eingehalten worden sind. Das Haben allerdings auch viele Fonds die es heute nicht mehr gibt, und wo Anleger viel Geld verloren haben.Lassen sie sich eine BaFin prüfung nicht als „Persilschein“ für eine gute Kapitalanlage verkaufen.