Auch eine Verbraucherzentrale kann sich mal irren, ob diese dann nicht verpflichtet wäre eine Korrektur ihrer Berichterstattung vorzunehmen wollen wir derzeit vom Bundesverbraucherschutzministerium klären lassen.

Parallel dazu haben wir den Ministerpräsidenten des Landes Sachsen zu dem Thema angeschrieben. Vorausgegangen dieser unserer Beschwerde ist eine Diskussion zwischen unserem Rechtsanwalt und einer Rechtsanwältin der VBZ Sachsen.Diese hat eine sehr eigenartige Auffassung von Meinungsfreiheit.In so mancher Diskussion hat man den Eindruck, daß es Menschen gibt die sich die Meinungsfreiheit der DDR zurückwünschen.