Business-Kleidung ist keine typische Berufskleidung
Steuerberaterin Dipl.-Finw. Bettina M. Rau-Franz Das Tragen von Business-Kleidung ist der allgemeinen Lebensführung zuzurechnen, weil es dem menschlichen Bedürfnis nach Bekleidung Rechnung trägt und eine private Nutzungsmöglichkeit bei gelegentlichen besonderen privaten Anlässen objektiv nicht ganz oder jedenfalls nahezu nicht ausgeschlossen werden kann. Dipl.-Finw. Bettina M. Rau-Franz, Steuerberaterin und Partnerin inArtikel lesen