Rechtzeitig elektronisches Zertifikat im Elster-Online-Portal beantragen

Ab 01.01.2013 nur noch authentifizierte Steuerübermittlung

StB. Bettina M. Rau-Franz

Essen, 23. Oktober 2012*******Ab dem 01.01.2013 hat sich die Rechtslage bei der Übermittlung von Lohnsteueranmeldungen und Umsatzsteuervoranmeldungen geändert. Bislang können Umsatzsteuervoranmeldungen und Lohnsteueranmeldungen als elektronische Steuererklärungen mit dem Verfahren Elster ohne Authentifizierung an das Finanzamt übermittelt werden. Dipl.-Finw. Bettina M. Rau-Franz, Steuerberaterin und Partnerin in der Steuerberatungs- und Rechtsanwaltskanzlei Roland Franz & Partner (http://www.partner-franz.de/de/index.php) in Essen, weist darauf hin, dass ab dem 01.01.2013 Vor-/Anmeldungen aufgrund einer Änderung der bundesweit geltenden Steuerdatenübermittlungsverordnung zwingend authentifiziert übermittelt werden müssen.

Nicht authentifizierte Vor-/Anmeldungen werden nur noch bis einschließlich 31.12.2012 von den Finanzämtern in Deutschland angenommen. Die Finanzministerien der Länder empfehlen daher dringend, das nötige elektronische Zertifikat alsbald über das Elster-Online-Portal zu beantragen.

„Das für die authentifizierte Übermittlung notwendige elektronische Zertifikat erhalten Sie durch eine Registrierung im Elster-Online-Portal unter www.elsteronline.de/eportal. Die Registrierung kann bis zu zwei Wochen in Anspruch nehmen. Um einen reibungslosen Ablauf zu gewährleisten, empfehlen wir, dass Sie sich jetzt schon registrieren lassen und die Steuererklärungen authentifiziert übermitteln. Das Zertifikat können Sie auch für weitere Leistungen der Steuerverwaltung verwenden“, rät Steuerberaterin Bettina M. Rau-Franz.

Weitere Informationen zur verpflichtenden Authentifizierung sind unter www.elster.de in der „Benutzergruppe“ Unternehmer bzw. Arbeitgeber abrufbar. Ein Merkblatt in Form einer PDF.-Datei zu der Neuregelung für Unternehmer und Arbeitgeber ab dem 01.01.2013 findet sich auch auf der Internet-Seite des Bayerischen Landesamtes für Steuern.

Was im Gründungsjahr 1979 mit klassischer Steuerberatung begann, hat sich im Laufe der Jahre zu einem fachübergreifenden Full-Service-Angebot entwickelt. Heute zählt Roland Franz & Partner mit seinen ca. 40 Mitarbeitern zu den großen Steuerberatungspraxen in Essen.
Von diesem Standort werden Mandanten inner- und außerhalb der Region gleichermaßen intensiv betreut.
Die ersten Schritte zur Realisierung einer fachübergreifenden Mandantenberatung wurden bereits Anfang der 90er Jahre durch Kooperation mit einer Wirtschaftsprüfungspraxis und einer Rechtsanwaltskanzlei im gleichen Hause geschaffen. Heute bietet Roland Franz & Partner als leistungsstarke Partnerschaftsgesellschaft vielfältige Beratungs- und Serviceleistungen aus einer Hand, die für die Mandanten Synergieeffekte auf hohem Niveau sowie eine Minimierung des Koordinationsaufwandes gleichermaßen nutzbar machen.

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