Aufenthaltserlaubnis für ausländische Selbstständige Seit Inkrafttreten des MOMIG im Jahr 2008 können auch Nicht-EU-Bürger Geschäftsführer einer in Deutschland ansässigen GmbH werden.Zugrunde liegt die Überlegung, dass dank weltweiter Vernetzung geschäftliche Pflichten auch aus dem Ausland wahrgenommen werden können. Eien ständige Anwesenheit vor Ort ist somit nicht erforderlich. Ganz anders sieht esArtikel lesen