VDH warnt vor provisionsorientierter „Pseudo-Beratung“ (Amberg, 27.Februar 2017) Der Bundesgerichtshof (BGH) hält die Kündigung von Bausparverträgen unter bestimmten Voraussetzungen für rechtmäßig (Az.: XI ZR 185/16 und XI ZR 272/16). Seitdem wird der Vertrieb mit immer neuen Konzepten versorgt, damit Bausparer das ihnen in den nächsten Monaten zur Verfügung stehende KapitalArtikel lesen