Gemeinsame Umfrage des BvD und der Zeitschrift „Datenschutz PRAXIS“ Kissing, 26.11.2020 – Ruhr-Universität Bochum untersuchte im Auftrag des BvD und der Zeitschrift Datenschutz PRAXIS die Folgen der Erhöhung der Benenngrenze. Ein Jahr ist vergangen, seit der Gesetzgeber die Grenze der Pflicht, einen Datenschutzbeauftragten (DSB) zu benennen, von 10 auf 20Artikel lesen