Für Kosten des privaten Umzuges kommt Dank der Vorschrift für haushaltsnahe Dienstleistungen – bis zu einer bestimmten Höhe – ein Abzug als Steuerermäßigung in Betracht. Steuerberaterin Dipl.-Finw. Bettina M. Rau-Franz Essen, 06. März 2013***** Ohne einen Einzelnachweis kann für sonstige Umzugskosten zusätzlich ein Pauschbetrag angesetzt werden, der seine Grundlage imArtikel lesen

Für die steuerliche Berücksichtigung der Umzugskosten kommen mehrere Gründe in Betracht Steuerberaterin Bettina M. Rau-Franz Essen, 27. Februar 2013***** In vielen Fällen können die Kosten für einen Umzug vollständig oder zumindest teilweise als Werbungskosten in der Steuererklärung steuermindernd berücksichtigt werden. Dies kann als Pauschale (als Umzugskostenpauschale) oder auch per EinzelnachweisArtikel lesen