Wann „beteiligt“ sich das Finanzamt am Umzug – Teil 2
Für Kosten des privaten Umzuges kommt Dank der Vorschrift für haushaltsnahe Dienstleistungen – bis zu einer bestimmten Höhe – ein Abzug als Steuerermäßigung in Betracht. Steuerberaterin Dipl.-Finw. Bettina M. Rau-Franz Essen, 06. März 2013***** Ohne einen Einzelnachweis kann für sonstige Umzugskosten zusätzlich ein Pauschbetrag angesetzt werden, der seine Grundlage imArtikel lesen