Rauchen im Betrieb: Brandschutz geht vor Mitbestimmung Quelle: ERGO Group. Muss der Arbeitgeber aufgrund behördlicher Auflagen zum Brandschutz in allen Betriebsräumen ein Rauchverbot verhängen, unterliegt dies nicht der Mitbestimmung des Betriebsrates. Dass es bisher nicht zu einem Brand gekommen ist, ist nicht ausschlaggebend. Dies hat laut Michaela Rassat, Juristin derArtikel lesen

Durch die Veröffentlichung der neuen Regeln für das Erstellen und das Aushängen von Brandschutzordnungen in Form der brandaktuellen DIN 14096:2014-05, gelten ab sofort geänderte Anforderungen an den betrieblichen Brandschutz. Bisher gültige Dokumente müssen überprüft und entsprechend aktualisiert werden. Die Anforderungen an Teil A (Aushang) von Brandschutzordnungen wurden komplett überarbeitet. EbenfallsArtikel lesen