Datenschutzunterweisung kompakt: Die clevere Lösung für optimale Präsenzschulungen Kissing, 23. Januar 2017 – Datenschutz im Unternehmen funktioniert nur, wenn jeder Mitarbeiter sich mit diesem komplexen Thema auskennt. Daher haben Datenschutzbeauftragte gemäß § 4g Abs. 1 S.4 Nr. 2 BDSG die Pflicht, Mitarbeiter zum Thema Datenschutz zu schulen. Eine zentrale Aufgabe,Artikel lesen