Gerade zum Ausbildungsstart sollten Personalverantwortliche das Thema Datenschutz im Auge behalten. Denn Auszubildende sind in zahlreiche Prozesse im Unternehmen eingebunden, sei es im Umgang mit Kundendaten(banken) oder in der E-Mail-Korrespondenz. Dabei denken sie oft (zu) wenig darüber nach, was mit diesen Daten passiert oder wie sie diese sichern müssen –Artikel lesen

Das neue Datenschutzrecht gemäß DSGVO und BDSG 2018 bringt für Arbeitgeber neue Verpflichtungen mit sich. Denn sie haben als Verantwortliche nach Art. 32 Abs. 4 DSGVO sicherzustellen, dass alle Mitarbeiter, die Zugang zu personenbezogenen Daten haben, diese nur auf ihre Anweisung verarbeiten. Auch um folgenreiche Datenschutzverstöße zu vermeiden, müssen BeschäftigteArtikel lesen