AUF MALTA WIRD WEDER EINE SCHENKUNGS- NOCH ERBSCHAFTSSTEUER ERHOBEN. Alfons Schwarte – EUROTAX CONSULTING Ltd. Unter dem Begriff Erbschaftssteuer versteht man jene Abgabe, die beim Übergang von Vermögenswerten einer verstorbenen Person an die Erben erhoben wird. Dabei unterscheidet man zwischen natürlichen und juristischen Personen. Weltweit ist die Erbschafts- und SchenkungssteuerArtikel lesen

Als ob der Streit mit den Erben nicht reicht – wenn man sich auch noch mit dem Rechtsanwalt über die mangelhafte Testamentserrichtung streiten muss!   Der Verlust eines Familienmitgliedes zu verkraften lastet schwer und die Trauer kostet viel Kraft. Besonders schlimm und kräftezehrend, wenn dazu noch der Krieg ums ErbeArtikel lesen