Steueränderungen 2012:Krankheitskosten werden weiterhin nur mit Nachweis anerkannt
2012-06-04
Essen, 04. Juni 2012****** Als Reaktion auf die Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs wird der Nachweis der Zwangsläufigkeit von Aufwendungen im Krankheitsfall als außergewöhnliche Belastung gesetzlich definiert und löst die bisherigen Verwaltungsregelungen (R33.4 Abs. …Artikel lesen