Wann Behörden die gewerbliche Tätigkeit verbieten Ein Gewerbe betreiben darf grundsätzlich jeder. Eine besondere Erlaubnis oder Zulassung ist nur bei manchen Berufen nötig, zum Beispiel für Gastwirte, Bewachungsunternehmer oder Immobilienmakler. Allerdings können die Behörden jedem Gewerbetreibenden die gewerbliche Tätigkeit untersagen. Dies geschieht, wenn seine gewerberechtliche Zuverlässigkeit nicht mehr gegeben istArtikel lesen