Depositphotos_46935895_L Die GoBD-Verfahrensdokumentation ist für Unternehmen Pflicht. Sie dient dazu nach-weisen zu können, dass die Anforderungen des Handelsgesetzbuches, der Abgabenordnung für die Erfassung, Verbuchung, Verarbeitung, Aufbewahrung und Entsorgung von Daten und Belegen erfüllt sind. Dabei gelten die GoBD („Grundsätze zur ordnungsgemäßen Führung und Aufbewahrungen von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen inArtikel lesen

Das modular skalierbare Dokumentationssystem erfüllt schnell und flexibel die Anforderungen des Fiskus Verfahrensdoku-Schnellstart Sicher und ohne Beanstandungen durch die nächste Betriebsprüfung und Kassennachschau dank einer Verfahrensdokumentation. Ab sofort können sich Unternehmen und Steuerberater diesen Wunsch mit den Verfahrensdoku-Angeboten der Verfahrensdokumentation-Services GmbH erfüllen. Die Finanzverwaltung fordert von allen Unternehmen in denArtikel lesen

Die Kosten bestimmt der Kunde selbst Einen Deckel für jeden Topf (GoBD)… bietet h-und-p-consulting.de in Sachen Verfahrensdokumentation. Vom do-it-yourself Best-Practice-Handbuch bis zur Mandanten- fähigen Server-oder Cloud-Lösung, von der Erstellung in Eigenregie über Kick-off Workshops und Coaching bis zum Konzerneinsatz. Fast 20 Jahre Erfahrung in der Erstellung der Verfahrensdokumen- tation, einstArtikel lesen

Die Finanzbehörden haben seit Anfang 2015 mit den „GoBD“ erweiterten Zugriff auf Unternehmensdaten. Wie Unternehmen sich darauf vorbereiten schildern die KMU-Berater News 2016-02 des Bundesverband Die KMU-Berater. KMU-Berater News 2016-02: GoBD Die Finanzverwaltung des Bundes hat zum 1. Januar 2015 die „Grundsätze zur ordnungsgemäßen Führung und Aufbewahrung von Büchern, AufzeichnungenArtikel lesen