Wolters Kluwer veröffentlicht neues Lehrbuch Ab dem 21.03.2016 benötigen Vermittler von grundbuchlich abgesicherten Immobiliardarlehn eine Erlaubnis als Immobiliardarlehnsvermittler nach § 34i GewO. Was bedeutet das für den Vermittler? Die 34c-Vermittler werden von einer „Alten-Hasen-Regelung“ profitieren dürfen. Für Neueinsteiger oder Vermittler ohne 34c-Erlaubnis wird es ungleich umfangreicher. Jetzt bestellen und nochArtikel lesen