Am 27. April 2021 entschied der Bundesgerichtshof (Az. XI ZR 26/20), dass Banken ohne die explizite Zustimmung des Kunden ihre AGB (Allgemeine Geschäftsbedingungen) nicht ändern dürfen. Das bedeutet, dass Änderungen wie Erhöhungen von Kontogebühren ungültig sind und mithilfe von CONNY zurückgefordert werden können. Verbraucher, die in den vergangenen Monaten undArtikel lesen

Zwischen 17. September und 28. Oktober 2012 vergibt die Sparda-Bank München ein Startguthaben über 75,- Euro inklusive kostenloser Kontoführung. München – Wechseln zur Sparda-Bank München eG macht sich bezahlt! Ein Startguthaben über 75,- Euro inklusive kostenloser Kontoführung gibt es jetzt bei der Sparda-Bank München. Eröffnen Sie einfach zwischen 17. SeptemberArtikel lesen