Fernfahrer können bei Übernachtung im LKW geschätzte Kosten geltend machen
2012-06-05
Beruflich veranlasste Reisekosten sind als Werbungskosten abziehbar. Dazu zählen auch die die Kosten für Übernachtungen. Bei Fernfahrern, die die Schlafkabine ihres LKW nutzen, ist davon auszugehen, dass bei Übernachtung auf Raststätten stets kleinere Kosten entstehen. …Artikel lesen