Seit dem 01.03.2020 ist das Fachkräfteeinwanderungsgesetz in Kraft, das neue Möglichkeiten für die Beschäftigung ausländischer Fachkräfte mit sich bringt. Jetzt können Fachkräfte aus Drittstaaten mit qualifizierter Berufsausbildung nicht mehr nur in Mangelberufen in Deutschland tätig werden. Außerdem gibt es das neu geschaffene beschleunigte Fachkräfteverfahren, mit dem Arbeitgeber die Erteilung desArtikel lesen