Das neue Datenschutzrecht gemäß DSGVO und BDSG 2018 bringt für Arbeitgeber neue Verpflichtungen mit sich. Denn sie haben als Verantwortliche nach Art. 32 Abs. 4 DSGVO sicherzustellen, dass alle Mitarbeiter, die Zugang zu personenbezogenen Daten haben, diese nur auf ihre Anweisung verarbeiten. Auch um folgenreiche Datenschutzverstöße zu vermeiden, müssen BeschäftigteArtikel lesen