Pflegegutachten von PflegeSG in Sachsen,Sachsen-Anhalt,Thüringen und Brandenburg
Die amtliche Feststellung ob die Voraussetzungen zur Erlangung einer Pflegestufe vorliegen werden vom MDK (Medizinischer Dienst der Krankenkasse) vorgenommen.Lesen Sie dazu auch mehr unter dem nachfolgenden Link.Artikel lesen