Das können Sie dann, wenn Sie selber nicht mehr in der Lage sind die täglichen Dinge des Lebens ohne fremde Hilfe zu bewältigen.Der Weg., Leistungen aus der Pflegeversicherung genehmigt zu bekommen, führt immer über ein Gutachten des medizinischen Dienstes der Karnkenkasse. Doch hier lauern auch Fallstricke, denn der MDK istArtikel lesen