Jeder Sparer darf den Sparerpauschbetrag in Höhe von 801 Euro im Jahr in Anspruch nehmen. Bis zu dieser Freigrenze sind Sparzinsen, Kursgewinne und Dividenden für ihn steuerfrei. Bei Ehepaaren verdoppelt sich der Betrag auf 1.602 Euro jährlich und sie dürfen ihn unter sich beliebig aufteilen. Auch Kindern steht ein eigenerArtikel lesen

Mit Einführung der Abgeltungssteuer (http://www.wertios.com/news_geldanlage-2/blog/)2009 wollte die Bundesregierung die damalige Rechtslage zur Steuerbelastung von Kapitalerträgen vereinfachen. Wurden bis zu diesem Zeitpunkt für unterschiedliche Erträge auch unterschiedliche Steuersätze fällig, werden seit Januar 2009 auf alle Kapitalerträge pauschal 25 Prozent Steuern zuzüglich Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer erhoben. Die Steuer wird in diesem ZusammenhangArtikel lesen