Wer von 2017 an eine klassisch rückgedeckte Unterstützungskasse abschließt, bekommt statt bisher 1,25 nur noch höchstens 0,9 Prozent auf den Sparanteil der eingezahlten Beiträge gutgeschrieben. Denn das Bundesfinanzministerium hat entschieden, den Garantiezins für neu abgeschlossene Rentenverträge abzusenken. Die Garantiezinssenkung wirkt sich neben der Unterstützungskasse auf alle Durchführungswege der betrieblichen AltersvorsorgeArtikel lesen