D.A.S. Stichwort des Monats Juli: Recht am eigenen Bild
Oft problematisch: Die Verwendung von Personenfotos im Marketing Jeder Mensch darf selbst entscheiden, ob Bilder von ihm veröffentlicht werden und für welchen Zweck sie genutzt werden dürfen. Dies nennt sich das Recht am eigenen Bild und ist abgeleitet aus dem allgemeinen Persönlichkeitsrecht des Artikels 2 Grundgesetz. § 22 Kunsturheberrechtsgesetz wirdArtikel lesen