Versicherungsvermittler sind nach europäischem und nationalem Recht dazu verpflichtet, „angemessene Kenntnisse und Fertigkeiten“ nachzuweisen. Wie beim Taxischein ist auch bei der Versicherungsvermittlung vor Beginn der eigentlichen Tätigkeit eine Prüfung abzulegen: In diesem Falle die Prüfung zum/zur Versicherungsfachmann/-frau (IHK) gemäß § 34d GewO. Ende März ist bei Wolters Kluwer in ZusammenarbeitArtikel lesen