Neuerscheinung – Versicherungsfachmann/-frau IHK in der 6. Auflage
Versicherungsvermittler sind nach europäischem und nationalem Recht dazu verpflichtet, „angemessene Kenntnisse und Fertigkeiten“ nachzuweisen. Wie beim Taxischein ist auch bei der Versicherungsvermittlung vor Beginn der eigentlichen Tätigkeit eine Prüfung abzulegen: In diesem Falle die Prüfung zum/zur Versicherungsfachmann/-frau (IHK) gemäß § 34d GewO. Ende März ist bei Wolters Kluwer in ZusammenarbeitArtikel lesen