Bettina M. Rau-Franz Essen, 04. Juni 2012****** Als Reaktion auf die Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs wird der Nachweis der Zwangsläufigkeit von Aufwendungen im Krankheitsfall als außergewöhnliche Belastung gesetzlich definiert und löst die bisherigen Verwaltungsregelungen (R33.4 Abs. 1 Einkommensteuerrichtlinien) ab. Dipl.-Finw. Bettina M. Rau-Franz, Steuerberaterin und Partnerin in der Steuerberatungs- und RechtsanwaltskanzleiArtikel lesen

Die weiterhin angespannte Lage an den Geldmärkten sorgt für einen erneuten Abschwung bei den Zinsen für Festgeldanlagen. Wer vermutet hat, die Festgeldanpassungen von März seien eine einmalige Korrektur der Zinsen gewesen, wird nun eines Besseren belehrt. Ab heute werden die Festgeldzinsen der Credit Europe Bank reduziert. Wurden in den vergangenenArtikel lesen