„Gesetz zur Bekämpfung von Zahlungsverzug im Geschäftsverkehr“ ermöglicht höheren Verzugszins bei Handelsgeschäften Bonn, 20. August 2014. Der Zinsrechner der FORIS AG hat nach der aktuellen Gesetzesänderung durch das „Gesetz zur Bekämpfung von Zahlungsverzug im Geschäftsverkehr“ eine weitere Berechnungsgrundlage erhalten: Für Handelsgeschäfte mit Abschluss ab dem 29.07.2014 kann im Fall desArtikel lesen