Der neue Unionszollkodex (UZK) ist am 01.05.2016 vollständig in Kraft getreten und bringt für die Zoll- und Exportabwicklung teilweise erhebliche Änderungen mit sich. Angefangen von den Neubewertungen der bereits erteilten ZA- oder AEO-Bewilligungen über die Neueinteilung der Zollverfahren mit besonderer Bedeutung bis hin zur geänderten Handhabe bei den Langzeit-Lieferantenerklärungen. UmArtikel lesen