Eine Vielzahl an Geschäften bietet die Zahlung per ,Apple Pay‘ bereits an, u.a. Aldi, Lidl, Kaufland, Edeka, Real, Netto, Mediamarkt, DM, Aral und Shell sowie zahlreiche Einzelhändler.

BildDie Wirecard AG (ISIN: DE0007472060), der global führende Innovationstreiber für digitale Finanztechnologie, bietet jetzt schon allen seinen deutschen ,boon‘-Kunden die Möglichkeit ,Apple Pay‘, unabhängig vom Geldinstitut, zu nutzen. Die mobilen Zahlungen punkten durch eine Vielzahl an Vorteilen, welche sich mit folgenden Adjektiven beschreiben lassen: einfach, sicher, voll digitalisiert, schnell und bequem.

Um neue Konsumenten anzusprechen, wird die Digitalisierung von Zahlungen von Wirecard konsequent vorangetrieben. Die ,iOS-boon‘-App steht im App Store für alle Benutzer von iOS-Geräten in Deutschland zur Verfügung um Apple Pay sofort nutzen können. Die User können ihr ,boon‘-Konto mit Mastercard oder Visa-Kreditkarten oder per Banküberweisung aufladen. Es ist daher nicht notwendig, eine Kreditkarte von einer Bank zu besitzen, die an ,Apple Pay‘ teilnimmt. Die Einrichtung über die App ist denkbar einfach und binnen weniger Sekunden abgewickelt.

Der Fokus steht bei ,Apple Pay‘ auf Sicherheit und Datenschutz. So werden bei der Verwendung des Service die Kartennummern weder auf dem Gerät noch auf Apple-Servern gespeichert. Eine einmalige ,Device Account Number‘ wird zugewiesen, verschlüsselt gespeichert und jede Transaktion wird mit einem einmaligen, eindeutigen und dynamischen Sicherheitscode autorisiert.

Eine Vielzahl an Geschäften bietet die Zahlung per ,Apple Pay‘ bereits an, u.a. Aldi, Lidl, Kaufland, Edeka, Real, Netto, Mediamarkt, DM, Aral und Shell sowie zahlreiche Einzelhändler. Nutzer von ,Apple Pay‘ erhalten weiterhin alle Prämien und Vorzüge, die von Kredit- und Debitkarten angeboten werden. Mindestvoraussetzung für die Bezahlung in Geschäften mit ,Apple Pay‘ sind das iPhone SE, iPhone 6 und höher sowie die Apple Watch.

Auch beim Online-Shopping, innerhalb von Apps oder auf Websites, die ,Apple Pay‘ akzeptieren, kann von jetzt an einfach mit Touch ID oder bei neueren Geräten mit Face ID einfach, schnell und sicher bezahlt werden. Das aufwändige manuelle Ausfüllen von Formularen oder Eingabe von Versand- und Rechnungsinformationen entfällt damit. In Apples Internetbrowser Safari oder in Apps können Waren und Dienstleistungen ab iPhone SE, iPhone 6 und höher, iPad Pro, iPad (5. Generation und höher), iPad Air 2 und iPad mini 3 und höher mit ,Apple Pay‘ bezahlt werden. Auch jeder Mac ab 2012 mit Mac OS Sierra oder höher wird unterstützt. Die Zahlung erfolgt dann über iPhone 6 oder höher oder die Apple Watch. Auf dem neuen MacBook Pro oder MacBook Air kann die Zahlung direkt am Gerät mit Touch ID bestätigt werden.

Georg von Waldenfels, Executive Vice President Consumer Solutions von Wirecard, begrüßt die Einführung von ,Apple Pay‘ in Deutschland und sagte: „Wir freuen uns, nun allen Besitzern eines Apple-Geräts ,boon‘ über ,Apple Pay‘ anzubieten. Gemeinsam mit ,Apple Pay‘ verbessern wir das Nutzererlebnis für Verbraucher und treiben so die Digitalisierung der Zahlungsprozesse weltweit voran.“

Das Konkurrenzformat vom ebenfalls in Kalifornien beheimateten Internetriesen Google wird ebenfalls von Wirecards App ,boon‘ unterstützt und ist für französische Nutzer ab sofort zum Start von ,Google Pay‘ in Frankreich verfügbar. Über 38 Millionen französischen Android-Smartphone-Nutzer können nun von einer voll digitalen Anwendung für das mobile Bezahlen profitieren, unabhängig davon, bei welcher Bank sie Kunde sind. Durch die ,boon-App‘ können Google-Pay-Nutzer in Frankreich einfach und schnell ihre digitale ,boon‘-Mastercard zu Google Pay hinzufügen und damit sicher und mobil kontaktlos an der Kasse bezahlen. Ohne die App öffnen zu müssen, wird das mobile Endgerät einfach an das Kassenterminal gehalten und schon erfolgt die Bezahlung. Die ,boon‘-App bietet neben einer Transaktionsübersicht in Echtzeit und P2P-Überweisungen auch die Möglichkeit zur Verwendung der digitalen Mastercard bei Online-Zahlungen.

Ebenso wie bei ,Apple Pay‘ funktioniert die Aufladung des ,boon‘-Kontos mit jeder beliebigen Mastercard, Visa oder per Banküberweisung und ist somit Unabhängig von einem Konto bei einer Bank, die ,Google Pay‘ unterstützt.

Der in Aschheim bei München beheimatete Konzern Wirecard konnte mit ,boon‘ branchenweit die erste vollständig digitalisierte mobile Bezahllösung anbieten und ist unabhängig von Banken und Telekommunikationsanbietern anwendbar.

Neben Frankreich ist ,boon‘ bereits auf Android-Endgeräten in Belgien, Deutschland, Irland, Italien, den Niederlanden, Österreich und Spanien verfügbar. Über iOS läuft die App u.a. in Deutschland, Frankreich, Großbritannien, Irland, Italien, der Schweiz und in Spanien.

Bei den neuen Bezahlmethoden sind laut Statista noch längst nicht alle Verbrauchergruppen erreicht. Für den gesamten Sektor besteht somit eine beachtliche Wachstumsmöglichkeit. So gaben im vergangen Jahr 64 % der Nutzer in Frankreich an, mobiles Payment zu benutzen.

Viele Grüße
Ihr
Jörg Schulte

Gemäß §34 WpHG weise ich darauf hin, dass JS Research oder Mitarbeiter des Unternehmens jederzeit eigene Geschäfte in den Aktien der vorgestellten Unternehmen erwerben oder veräußern (z.B. Long- oder Shortpositionen) können. Das gilt ebenso für Optionen und Derivate, die auf diesen Wertpapieren basieren. Die daraus eventuell resultierenden Transaktionen können unter Umständen den jeweiligen Aktienkurs des Unternehmens beeinflussen. Die auf den „Webseiten“, dem Newsletter oder den Research-Berichten veröffentlichten Informationen, Empfehlungen, Interviews und Unternehmenspräsentationen werden von den jeweiligen Unternehmen oder Dritten (sogenannte „third parties“) bezahlt. Zu den „third parties“ zählen z.B. Investor Relations- und Public Relations-Unternehmen, Broker oder Investoren. JS Research oder dessen Mitarbeiter können teilweise direkt oder indirekt für die Vorbereitung, elektronische Verbreitung und andere Dienstleistungen von den besprochenen Unternehmen oder sogenannten „third parties“ mit einer Aufwandsentschädigung entlohnt werden. Auch wenn wir jeden Bericht nach bestem Wissen und Gewissen erstellen, raten wir Ihnen bezüglich Ihrer Anlageentscheidungen noch weitere externe Quellen, wie z.B. Ihre Hausbank oder einen Berater Ihres Vertrauens, hinzuzuziehen. Deshalb ist auch die Haftung für Vermögensschäden, die aus der Heranziehung der hier behandelten Ausführungen für die eigenen Anlageentscheidungen möglicherweise resultieren können, kategorisch ausgeschlossen. Die Depotanteile einzelner Aktien sollten gerade bei Rohstoff- und Explorationsaktien und bei gering kapitalisierten Werten nur so viel betragen, dass auch bei einem Totalverlust das Gesamtdepot nur marginal an Wert verlieren kann besonders Aktien mit geringer Marktkapitalisierung (sogenannte „Small Caps“) und speziell Explorationswerte sowie generell alle börsennotierten Wertpapiere sind zum Teil erheblichen Schwankungen unterworfen. Die Liquidität in den Wertpapieren kann entsprechend gering sein. Bei Investments im Rohstoffsektor (Explorationsunternehmen, Rohstoffproduzenten, Unternehmen die Rohstoffprojekte entwickeln) sind unbedingt zusätzliche Risiken zu beachten. Nachfolgend einige Beispiele für gesonderte Risiken im Rohstoffsektor: Länderrisiken, Währungsschwankungen, Naturkatastrophen und Unwetter (z.B. Überschwemmungen, Stürme), Veränderungen der rechtlichen Situation (z.B. Ex- und Importverbote, Strafzölle, Verbot von Rohstoffförderung bzw. Rohstoffexploration, Verstaatlichung von Projekten), umweltrechtliche Auflagen (z.B. höhere Kosten für Umweltschutz, Benennung neuer Umweltschutzgebiete, Verbot von diversen Abbaumethoden), Schwankungen der Rohstoffpreise und erhebliche Explorationsrisiken.
Disclaimer: Alle im Bericht veröffentlichten Informationen beruhen auf sorgfältiger Recherche. Die Informationen stellen weder ein Verkaufsangebot für die besprochenen Aktien, noch eine Aufforderung zum Kauf oder Verkauf von Wertpapieren dar. Dieser Bericht gibt nur die persönliche Meinung von Jörg Schulte wieder und ist auf keinen Fall mit einer Finanzanalyse gleichzustellen. Bevor Sie irgendwelche Investments tätigen, ist eine professionelle Beratung durch ihre Bank unumgänglich. Den Ausführungen liegen Quellen zugrunde, die der Herausgeber und seine Mitarbeiter für vertrauenswürdig erachten. Für die Richtigkeit des Inhalts kann trotzdem keine Haftung übernommen werden. Für die Richtigkeit der dargestellten Charts und Daten zu den Rohstoff-, Devisen- und Aktienmärkten wird keine Gewähr übernommen. Die Ausgangssprache (in der Regel Englisch), in der der Originaltext veröffentlicht wird, ist die offizielle, autorisierte und rechtsgültige Version. Diese Übersetzung wird zur besseren Verständigung mitgeliefert. Die deutschsprachige Fassung kann gekürzt oder zusammengefasst sein. Es wird keine Verantwortung oder Haftung: für den Inhalt, für die Richtigkeit, der Angemessenheit oder der Genauigkeit dieser Übersetzung übernommen. Aus Sicht des Übersetzers stellt die Meldung keine Kauf- oder Verkaufsempfehlung dar!

Verantwortlicher für diese Pressemitteilung:

Global Biotech Network Ltd.
Herr Jörg Schulte
35 Buckingham Gate, Suite 39
SW1E6PA London, United Kingdom
Großbritannien

fon ..: 01150268438
web ..: http://www.js-research.de
email : info@js-research.de

Pressekontakt:

Global Biotech Network Ltd.
Herr Jörg Schulte
35 Buckingham Gate, Suite 39
SW1E6PA London, United Kingdom

fon ..: 015150268438
web ..: http://www.js-research.de
email : info@js-research.de